Insolvenzanfechtung
Im Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger gleich (schlecht) behandelt werden. Der Insolvenzverwalter kann daher bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners durch Anfechtung rückgängig machen.
Im Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger gleich (schlecht) behandelt werden. Der Insolvenzverwalter kann daher bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners durch Anfechtung rückgängig machen.