Höchstdauer der Befristung
Höchstens zwei Jahre darf ein Arbeitsvertrag befristet sein mit maximal dreimaliger Verlängerung. Ausnahme: In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist das maximal 4 Jahre lang erlaubt.
Höchstens zwei Jahre darf ein Arbeitsvertrag befristet sein mit maximal dreimaliger Verlängerung. Ausnahme: In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist das maximal 4 Jahre lang erlaubt.