Haftungsbeschränkung
Nimmt der Erbe die Erbschaft vorbehaltslos an, haftet dieser mit seinem persönlichem Vermögen im Falle der Überschuldung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Haftung beschränkt werden.
Nimmt der Erbe die Erbschaft vorbehaltslos an, haftet dieser mit seinem persönlichem Vermögen im Falle der Überschuldung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Haftung beschränkt werden.