Gütertrennung
Die Gütertrennung kann im Rahmen eines notariellen Vertrags vereinbart werden und stellt eine Abweichung von dem gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft dar. Das Vermögen der Eheleute bleibt sowohl in der Ehe als auch im Falle der Scheidung getrennt. Es findet kein Ausgleich statt.