fristlose Kündigung
Einer fristlosen Kündigung geht ein schweres arbeitsrechtliches Vergehen eines Arbeitnehmers voraus. Es gibt bei dieser Kündigungsart keine Kündigungsfrist. Der Mitarbeiter muss das Unternehmen sofort verlassen.
Einer fristlosen Kündigung geht ein schweres arbeitsrechtliches Vergehen eines Arbeitnehmers voraus. Es gibt bei dieser Kündigungsart keine Kündigungsfrist. Der Mitarbeiter muss das Unternehmen sofort verlassen.