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EU-Erbrechtsverordnung

Für alle Erbfälle ab dem 17.08.2015 gilt in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks und Irlands – die EuErbVO. Das Ziel der EuErbVO ist es, dass grenzüberschreitende Nachlassfälle vereinfacht abgewickelt werden können.