Eröffnungsgrund
Ein Insolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Ein Insolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.