Elternrecht
Die Eltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder berechtigt und verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 GG). Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen und mit entsprechenden Maßnahmen das Wohl des Kindes zu sichern.