Dienstvertragsrecht
Von einem Dienstvertrag wird bei der Erbringung einer Leistung gegen Zahlung einer Vergütung gesprochen. Übliche Dienstverträge sind Arbeitsverträge und Behandlungsverträge.
Von einem Dienstvertrag wird bei der Erbringung einer Leistung gegen Zahlung einer Vergütung gesprochen. Übliche Dienstverträge sind Arbeitsverträge und Behandlungsverträge.