Betriebsübergang
Der Betriebsübergang ist durch den Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung gekennzeichnet.
Der Betriebsübergang ist durch den Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung gekennzeichnet.