Beteiligungsrechte
Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz oder Mitarbeiterverordnung regeln den Anspruch des Betriebsrats u.a. auf Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.
Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz oder Mitarbeiterverordnung regeln den Anspruch des Betriebsrats u.a. auf Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.