Bestellung des Insolvenzverwalters
Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und vom Schuldner und den Gläubigern unabhängige Person, in der Regel einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und vom Schuldner und den Gläubigern unabhängige Person, in der Regel einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.