Besichtigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters nur bei Vorliegen eines konkret begründeten Anlasses berechtigt, die Mietsache zu betreten.
Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters nur bei Vorliegen eines konkret begründeten Anlasses berechtigt, die Mietsache zu betreten.