Anzeigepflicht
Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Mietsache oder Gefahren für die Mietsache unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Mietsache oder Gefahren für die Mietsache unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.