Anfechtungsgesetz
Außerhalb des Insolvenzverfahrens können Handlungen des Schuldners zum Nachteil seiner Gläubiger nach den Regelungen des Anfechtungsgesetzes angefochten werden.
Außerhalb des Insolvenzverfahrens können Handlungen des Schuldners zum Nachteil seiner Gläubiger nach den Regelungen des Anfechtungsgesetzes angefochten werden.