Anfechtung eines Testaments
Anfechtungsberechtigt ist nur, wem die Anfechtung unmittelbar zugutekommt. Der Anfechtungsgrund muss innerhalb der Anfechtungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Anfechtungsberechtigt ist nur, wem die Anfechtung unmittelbar zugutekommt. Der Anfechtungsgrund muss innerhalb der Anfechtungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.