Anfechtung
Jede Partei kann nach Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietvertrag wegen eines relevanten Irrtums oder einer arglistigen Täuschung anfechten. Der Mietvertrag wird dann als von Anfang an nichtig angesehen.
Jede Partei kann nach Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietvertrag wegen eines relevanten Irrtums oder einer arglistigen Täuschung anfechten. Der Mietvertrag wird dann als von Anfang an nichtig angesehen.