Anerbenrecht
Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, dass dieses geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine Sondererbfolge in den Hof.
Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, dass dieses geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine Sondererbfolge in den Hof.