Zwangseinziehung
In einer Gesellschafter-Auseinandersetzung werden einem Gesellschafter dessen GmbH-Geschäftsanteile entzogen, so dass der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet.
In einer Gesellschafter-Auseinandersetzung werden einem Gesellschafter dessen GmbH-Geschäftsanteile entzogen, so dass der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet.