BGB-Gesellschaft
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Die Grundlage bildet ein Gesellschaftsvertrag.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Die Grundlage bildet ein Gesellschaftsvertrag.