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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker erhält auf jeden Fall sein Honorar, wenn der Erblasser dies in der letztwilligen Verfügung angeordnet hat. Dabei kann der Erblasser auf Vergütungstabellen (z.B. Möhringsche Tabelle) Bezug nehmen, die dann anzuwenden sind.