Testierfreiheit
Die Wünsche des Erblassers gehen allem anderen vor. Die im Gesetz geregelte gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zur Anwendung, wenn kein Testament vorliegt oder wenn der Wille des Erblassers ausnahmsweise unbeachtlich ist.
Die Wünsche des Erblassers gehen allem anderen vor. Die im Gesetz geregelte gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zur Anwendung, wenn kein Testament vorliegt oder wenn der Wille des Erblassers ausnahmsweise unbeachtlich ist.