Testamentseröffnung
Ein Testament muss vom Nachlassgericht eröffnet werden. Durch die Eröffnung des Testaments werden wichtige Fristen (z.B. für die Ausschlagung oder Anfechtung) in Gang gesetzt.
Ein Testament muss vom Nachlassgericht eröffnet werden. Durch die Eröffnung des Testaments werden wichtige Fristen (z.B. für die Ausschlagung oder Anfechtung) in Gang gesetzt.