Teilungsversteigerung
Ist eine Verteilung nicht möglich, erfolgt eine Veräußerung nach den Bestimmungen über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch eine Teilungsversteigerung.
Ist eine Verteilung nicht möglich, erfolgt eine Veräußerung nach den Bestimmungen über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch eine Teilungsversteigerung.