Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist u.a. zuständig für die amtlich Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung des Testaments, die Festestellung der Erben, die Erteilung eines Erbscheins, Einziehung unrichtiger Erbscheine, Entgegennahme der Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft.