Leistungsklage
Mit einer Leistungsklage soll der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden. Ein erzieltes Leistungsurteil kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Mit einer Leistungsklage soll der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden. Ein erzieltes Leistungsurteil kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.