Jastrow‘sche Klausel
Grundidee dieser typsichen Pflichtteilsklausel ist, dass die Höhe des Pflichtteils nach dem Längerlebenden vom Wert des verbliebenen Nachlasses abhängig ist, damit dieser möglichst gering ausfällt und dem Pflichtteilsberechtigten ein geringer Pflichtteilsanspruch zufällt.