Erbschein
Der Erbschein wird auf Antrag ausgestellt, weist einen oder mehrere (in Erbengemeinschaft) Personen als Erben aus und dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.
Der Erbschein wird auf Antrag ausgestellt, weist einen oder mehrere (in Erbengemeinschaft) Personen als Erben aus und dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.