Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge sieht die Verwandten des Erblassers (sogenanntes Verwandtenerbrecht) sowie den Ehegatten bzw. den Partner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG als Erben vor.
Die gesetzliche Erbfolge sieht die Verwandten des Erblassers (sogenanntes Verwandtenerbrecht) sowie den Ehegatten bzw. den Partner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG als Erben vor.