Wirtschaftsplan
Die Wohnungseigentümer beschließen prognostisch über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.
Die Wohnungseigentümer beschließen prognostisch über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.