Sondereigentum
Räume der Wohnung einschließlich der Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen. Das Sondereigentum ist dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt.
Räume der Wohnung einschließlich der Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen. Das Sondereigentum ist dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt.