×

Vaterschaftsanerkennung

Als Vater gilt, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Zusätzliche Voraussetzungen sind, dass die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmt und keine andere Person die Vaterschaft innehat.