Trennungszeit
Zum Zeitpunkt der Scheidungsverhandlung muss das Ehepaar schon mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Wenn ausnahmsweise eine Härtefall-Scheidung vorliegt, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.
Zum Zeitpunkt der Scheidungsverhandlung muss das Ehepaar schon mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Wenn ausnahmsweise eine Härtefall-Scheidung vorliegt, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.