Befristung
Befristung liegt vor, wenn bei der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein bestimmter Anfangs- und Endtermin angeordnet wurde.
Befristung liegt vor, wenn bei der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein bestimmter Anfangs- und Endtermin angeordnet wurde.