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Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagungsfrist beginnt mit Kenntnis des Erbfalls und beträgt 6 Wochen. Bei Vorliegen eines Testaments beginnt die Ausschlagungsfrist mit Eröffnung des Testaments. Befindet sich der Erbe/Vermächtnisnehmer im Ausland, beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate.