Auslegung
Zur Erforschung des tatsächlichen Erblasserwillens sind auch außerhalb des Testaments liegende Umstände, die allgemeine Lebenserfahrung und alle sonstigen Erkenntnisquellen heranzuziehen.
Zur Erforschung des tatsächlichen Erblasserwillens sind auch außerhalb des Testaments liegende Umstände, die allgemeine Lebenserfahrung und alle sonstigen Erkenntnisquellen heranzuziehen.