Anrechnung auf den Pflichtteil
Der Pflichtteilsberechtigte muss sich Zuwendungen, die er vom Erblasser zu Lebzeiten erhalten hat, auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn dies so bestimmt war.
Der Pflichtteilsberechtigte muss sich Zuwendungen, die er vom Erblasser zu Lebzeiten erhalten hat, auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn dies so bestimmt war.