Auflassung
Auflassung ist die Einigungserklärung zwischen einem Verkäufer und Käufer bei der Eigentumsübertragung an einem Grundstück bei einem Notar. Die tatsächliche Eigentumsübertragung erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch.
Auflassung ist die Einigungserklärung zwischen einem Verkäufer und Käufer bei der Eigentumsübertragung an einem Grundstück bei einem Notar. Die tatsächliche Eigentumsübertragung erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch.