Aufbewahrung
Bei einer amtlichen Verwahrung eines Testaments erfolgt eine Verwahrungsmeldung seit dem 1. Januar 2012 an das zentrale Testamentsregister in Berlin und wird nach dem Tod automatisch eröffnet.
Bei einer amtlichen Verwahrung eines Testaments erfolgt eine Verwahrungsmeldung seit dem 1. Januar 2012 an das zentrale Testamentsregister in Berlin und wird nach dem Tod automatisch eröffnet.