Akteneinsicht
Akteneinsicht umfasst die Einsicht in Akten, deren Mitnahme und die Anfertigung von Ablichtungen oder Abschriften bei berechtigtem Interesse.
Akteneinsicht umfasst die Einsicht in Akten, deren Mitnahme und die Anfertigung von Ablichtungen oder Abschriften bei berechtigtem Interesse.