Wildschadensersatzrecht
Von einem ersatzpflichtigen Wildschaden spricht man, wenn Schäden an Grundstücken entstehen, das heißt an der Grundstückssubstanz selbst.
Von einem ersatzpflichtigen Wildschaden spricht man, wenn Schäden an Grundstücken entstehen, das heißt an der Grundstückssubstanz selbst.