Verdachtskündigung
Zerrüttetes Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Basis einer Verdachtskündigung, während die Tatkündigung einen konkreten Tatnachweis eines pflichtwidrigen Fehlverhaltens erfordert.
Zerrüttetes Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Basis einer Verdachtskündigung, während die Tatkündigung einen konkreten Tatnachweis eines pflichtwidrigen Fehlverhaltens erfordert.