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Eingruppierung der Ärzte

Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TV-Ärzte/VKA. Die Eingruppierung der Ärzte an Universitätskliniken richtet sich nach den Bestimmungen der TVL- und TV-Ärzte. Ärzte, die weder an Universitäten noch kommunalen Krankenhäusern beschäftigt werden, werden nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD, bzw. TVL eingruppiert.