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Darlegungs- und Beweislast

Unter Darlegungslast versteht man die Obliegenheit einer Partei, bestimmte Tatsachen im Prozess vorzutragen. Unter Beweislast versteht man die Obliegenheit einer Partei, bestimmte Tatsachen im Prozess, zur Überzeugung des Gerichts, beweisen zu können.