außerordentliche Kündigung
Das Arbeitsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet. Der Unternehmer hat zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes Zeit, die Kündigung auszusprechen.
Das Arbeitsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet. Der Unternehmer hat zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes Zeit, die Kündigung auszusprechen.