Share Deal
Dieser Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen einer zum Verkauf stehenden Gesellschaft ist ein Rechtskauf gem. § 453 Abs. 1 BGB. Ein Betriebsübergang ist ausgeschlossen.
Dieser Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen einer zum Verkauf stehenden Gesellschaft ist ein Rechtskauf gem. § 453 Abs. 1 BGB. Ein Betriebsübergang ist ausgeschlossen.