Wohlverhaltensperiode
Zeitspanne von grundsätzlich sechs Jahren ab Insolvenzeröffnung, in der der Schuldner den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abtreten muss, um anschließend Restschuldbefreiung zu erlangen.
Zeitspanne von grundsätzlich sechs Jahren ab Insolvenzeröffnung, in der der Schuldner den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abtreten muss, um anschließend Restschuldbefreiung zu erlangen.