Schlusstermin
Der Schlusstermin ist eine Gläubigerversammlung unter Leitung des Insolvenzgerichts. Er dient u.a. zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Der Schlusstermin ist eine Gläubigerversammlung unter Leitung des Insolvenzgerichts. Er dient u.a. zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.