Neumasseverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet werden. Sie werden vorrangig zu den Verbindlichkeiten befriedigt, die davor begründet worden sind (Altmasseverbindlichkeiten).
Verbindlichkeiten, die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet werden. Sie werden vorrangig zu den Verbindlichkeiten befriedigt, die davor begründet worden sind (Altmasseverbindlichkeiten).