Nachrangige Insolvenzgläubiger
Gläubiger, die erst nach vollständiger Befriedigung der übrigen Insolvenzgläubiger bei der Schlussverteilung berücksichtigt werden.
Gläubiger, die erst nach vollständiger Befriedigung der übrigen Insolvenzgläubiger bei der Schlussverteilung berücksichtigt werden.